Für ArbeitnehmerInnen geht es weniger – wie der Begriff vermuten lässt – um den Schutz von Daten, sondern vielmehr um den Schutz der Beschäftigten, genauer um den Schutz ihres Grundrechts auf Privatsphäre. Rechtliche Grundlage hierfür sind das Datenschutzgesetz 2000 (ab 25.5.2018 Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzanpassungsgesetz) und das Persönlichkeitsrecht. Der Beschäftigtendatenschutz auf der betrieblichen Ebene wird durch das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz zusätzlich geregelt. Der Betriebsrat hat weitreichende, kollektive Rechte, den Beschäftigtendatenschutz mittels Betriebsvereinbarung zu regeln.
- Data-Mining
- Datenschutz-Grundverordnung der EU