Die nach mehrjährigen Verhandlungen am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 gelten und dann die noch aus dem Jahr 1995 stammende „EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Standards und Regelungen in Europa. Die DSGVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich hat mit dem Datenschutzanpassungsgesetz die erforderliche nationale Umsetzung bereits beschlossen. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sieht die DSGVO eine Öffnungsklausel vor, wonach die Mitgliedstaaten nationale Regulierungen (in Österreich ist das das Arbeitsverfassungsgesetz) vornehmen können. Das bedeutet: Mitspracherechte von Belegschaftsorganen werden weder durch die Verordnung noch die nationale Umsetzung beschränkt.
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