Sind unbemannte Flugobjekte. Ursprünglich wurden diese im militärischen Bereich eingesetzt. Mittlerweile haben Drohnen auch im Arbeitsalltag Einzug gehalten, etwa im Logistikbereich zur Paketzustellung oder in der Landwirtschaft zur Beobachtung von Schädlingsbefällen.
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Disruptive Geschäftsmodelle
Verdrängung etablierter Geschäftsmodelle durch neue, digitale Alternativen. Aus einem Nischenprodukt entwickelt sich ein Standard, der die Umstrukturierung und Neuausrichtung einer ganzen Branche zur Folge haben kann. Beispiele hierfür sind Modelle, die physische Aktivitäten vermehrt in das Internet verlagern, wie Online-Shopping-Portale.
Beispiele für disruptive Geschäftsmodelle sind: Wenn Rolls-Royce seine Triebwerke nicht mehr einfach verkauft, sondern die geflogene Stunde verrechnet, oder Caterpillar die beförderte Tonne und Xerox die gedruckte Seite abrechnen. Dies beschreibt auch den Wandel von einfachen Produzenten zu Dienstleistern. Andere Beispiele sind Google und Facebook, welche eine Dienstleistung im Tausch gegen Daten „gratis“ an KundInnen vertreiben und die Kosten einer dritten Person, den Werbenden, in Rechnung stellen. Oder Plattformen, welche Fahrtendienstleistungen oder Hoteldienstleistungen direkt zwischen AnbieterInnen und NutzerInnen vermitteln und damit Intermediäre wie Taxiinnungen, Reisebüros usw. herausfordern.
Disruptive Geschäftsmodelle umgehen oft auch sehr bewusst herkömmliche Regelungssysteme (Recht, Steuern, Abgaben, Marktregulierungen, Qualitätssicherung usw.). Sie eröffnen also den Kampf um Marktanteile, um Arbeitsbeziehungen und gesellschaftliche Regelungen – dieser Kampf ist nicht neu, wird durch die Technik aber neu befeuert.
(-> Verschwommene, intransparente Wertschöpfungsketten)
Digitalisierungsdividende
Durch den Einsatz von Technik in der Industrie und Dienstleistung werden hohe Produktivitätsgewinne erwartet. Diese werden auch als Digitalisierungsdividende bezeichnet. Aus ArbeitnehmerInnensicht gilt es, einen Anteil dieser Profite durch ein angepasstes Steuersystem abzuschöpfen, um sie für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Dies kann durch Investitionen in das Bildungssystem und durch Unterstützung jener Bereiche erfolgen, in denen Arbeit für den Menschen und die Gesellschaft auch in Zukunft geleistet wird.
Digitalisierung (der Arbeitswelt)
Der Begriff Digitalisierung bezeichnet den vermehrten Einsatz digitaler Informations-, Kommunikations- und Steuerungstechnologien (Smartphone, Laptop, Personalinformationssysteme usw.). Die Veränderungen betreffen die Struktur und Organisation von Arbeit und damit die Anforderungen an die Beschäftigten. Der Begriff Digitalisierung, der derzeit einem medialen Hype unterliegt, ist nicht neu. Neu muten allerdings die Breite der möglichen Anwendungen, die Geschwindigkeit der Verbreitung und die damit einhergehenden Veränderungen an.
Digitales Shopfloor Management
In der vernetzten Fabrik müssen MitarbeiterInnen komplexe IT-Systeme überwachen und als flexible und kreative ProblemlöserInnen agieren. Ein Instrument zur Unterstützung der MitarbeiterInnen in diesem Prozess bildet das Shopfloor Management. Es bedeutet „Führung am Ort der Wertschöpfung“ oder „Führung am Ort des Geschehens“. Alles soll darauf ausgerichtet werden, dass die Produktion möglichst gut und fehlerfrei funktioniert. Es ist ein ganzheitliches Führungsinstrument, das von der Produktion ausgehend auch auf administrative Bereiche ausgedehnt wurde. Dabei spielen flache Strukturen, Visualisierung und Kennzahlen eine wichtige Rolle.
Digitales Personalmanagement
Die Digitalisierung verändert auch die Arbeitswelt und all ihre Bereiche – unter anderem das Personalmanagement. Dadurch bieten sich viele neue Möglichkeiten für Arbeitgeber. Personal kann über Internet-Stellenbörsen angeworben werden. Über Karrierenetzwerke wie LinkedIn können ArbeitnehmerInnen sich untereinander und auch mit Arbeitgebern verknüpfen. Außerdem wird es UnternehmerInnen durch digitale Medien ermöglicht, ihr Unternehmen im Internet vorzustellen und potenzielle Angestellte auf sich aufmerksam zu machen. Gefahren aus ArbeitnehmerInnensicht liegen etwa in neuen Formen der Überwachung.
(-> Big Data, Profiling)
Digitale Kompetenzen
Digitale Kompetenzen beschreiben die Fähigkeit, mit Informationstechnologien umgehen zu können und sie effizient und kritisch zu nutzen.
Digitale Kluft/Digitale Spaltung (englisch: Digital Divide)
Beschreibt globale, nationale und gesellschaftliche Unterschiede in der Nutzung und Nutzungsmöglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien wie dem Internet, vor allem zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern. Aber auch innerhalb der Industrieländer gibt es eine digitale Spaltung, etwa im Zugang zum Internet oder in der Nutzung und im Umgang mit digitalen Tools (Stichwort: „digital natives“/„digital immigrants“). Diese Unterschiede hängen stark mit sozialen und wirtschaftlichen Faktoren zusammen. Alter, Bildungsgrad und Einkommen beeinflussen sehr stark, ob und wie man digitale Technologien nutzt.
Digitale Agenda der EU
Die von der Europäischen Kommission vorgelegte digitale Agenda ist eine der sieben Säulen der Strategie „Europa 2020“, die die Ziele für das Wachstum der EU bis 2020 festlegt. Das Ziel der Agenda ist es, Innovation, Wirtschaftswachstum und Fortschritt zu fördern, indem ein digitaler Binnenmarkt entwickelt wird. Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird kritisiert, dass die Digitale Agenda der EU kaum Aussagen zu den vielfältigen Auswirkungen des digitalen Wandels auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen enthält.
Datenschutz-Grundverordnung der EU
Die nach mehrjährigen Verhandlungen am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 gelten und dann die noch aus dem Jahr 1995 stammende „EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Standards und Regelungen in Europa. Die DSGVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich hat mit dem Datenschutzanpassungsgesetz die erforderliche nationale Umsetzung bereits beschlossen. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sieht die DSGVO eine Öffnungsklausel vor, wonach die Mitgliedstaaten nationale Regulierungen (in Österreich ist das das Arbeitsverfassungsgesetz) vornehmen können. Das bedeutet: Mitspracherechte von Belegschaftsorganen werden weder durch die Verordnung noch die nationale Umsetzung beschränkt.