Gig Economy

In der Gig-Economy werden Dienstleistungen über Plattformen im Internet vermittelt. Jede dieser Dienstleistungen stellt für den Erbringer einen einzelnen „Gig“ dar, einen digital vermittelten „Einmal-Auftrag“ oder „Einmal-Job“. Eine dauerhafte Anstellung besteht hierbei nicht. Die Plattformbetreiber gehen in ihren AGB davon aus, dass es sich bei den Auftragnehmern um Selbstständige handelt Spezielle Rechtsfragen zur Arbeit in der Gig Economy hat der ÖGB-Verlag hier veröffentlicht: http://www.gig-economy.at/ (-> Crowdwork/Clickwork).

Gamification (deutsch: „Spielifizierung“)

Bezeichnet die Übertragung von typischen Spielelementen und Vorgängen in andere Bereiche außerhalb von Spielen. Zu den spieltypischen Elementen gehören Erfahrungspunkte, Highscores, Ranglisten etc. Ziele sind Motivationssteigerung und Verhaltensänderung bei AnwenderInnen. Gamification bei der Arbeit wird zum Beispiel bei Bewerbungsverfahren, in Weiterbildungsmaßnahmen oder bei Innovationsprozessen angewandt.

FinTech

Der Begriff FinTech setzt sich aus den Wörtern „financial services“ (deutsch: Finanzservice) und „technology“ (deutsch: Technologie) zusammen. FinTech bezeichnet eine neue Finanzindustrie, welche Technologien verwendet, um finanzielle Aktivitäten zu verbessern (zum Beispiel digitale Banken).

ERP-Systeme

Steht für Enterprise-Resource-Planing (ERP). ERP bezeichnet Software-Systeme, die es ermöglichen, alle Abläufe in einem Unternehmen zu planen und zu steuern (Einkauf, Produktion, Verkauf und auch Personal). Die Einführung solcher Systeme verändert die Arbeitsorganisation und erfordert betriebsrätliche Mitbestimmung.

Entgrenzung der Arbeit

Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht eine Entgrenzung der Arbeit. Arbeit ist räumlich, zeitlich und organisatorisch nicht mehr wie bisherig an betrieblich vorgegebene Strukturen mit festen Arbeitszeiten und Arbeitsorten gebunden. Dadurch verlieren die MitarbeiterInnen die langfristig angelegte Bindung an den Betrieb. Sowohl einige bestehende arbeitsrechtliche Regelungen wie auch die Betriebsratsarbeit werden vor neue Herausforderungen gestellt.

Echtzeitübertragung

Bedeutet die Minimierung der Übertragungsdauer von Daten (mit dem Ziel der Annäherung an die Echtzeit). Der Begriff wird aber auch dazu benutzt, die Online-Verfügbarkeit von Daten und deren Steuerungspotenzial anzupreisen. Gleichzeitig entstehen dadurch zahlreiche Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten (zum Beispiel Bewegungsprofile von AußendienstmitarbeiterInnen).

E-Government

Steht für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten des Verwaltungspersonals. Ziel ist es, demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern. Der Begriff des E-Government fasst die beiden Begriffe E-Administration und E-Democracy zusammen. Österreichs Informationsportal www.help.gv.at wird oft als Best-Practice-Modell in Europa genannt, weil hier behördenübergreifend Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden.

E-Commerce (deutsch: „elektronischer Handel“)

Der Begriff umfasst das Kaufen, Verkaufen und Werben im Internet, aber auch Leistungen im Bereich Kundenservice und Online-Banking fallen darunter.
E-Commerce ist ein schlecht abgrenzbares Phänomen und hat große Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Beschäftigung und die Qualifikationen. Gewinne werden über die Grenzen hinweg gemacht, es braucht daher steuerpolitisch eine bessere Regelung auf EU-Ebene sowie eine Sicherung der Anteile für die Handelsangestellten. Die Öffnungszeiten und damit Arbeitszeiten der Handelsangestellten rücken immer mehr in den Mittelpunkt um die Diskussion von Wettbewerbsnachteilen gegenüber dem „elektronischen Handel“. Abgrenzen kann sich der stationäre Handel jedoch nur über individuellen Service und persönliche Beratung. Das setzt gut ausgebildetes Personal voraus, welches neben Fach- und Sachkenntnissen auch bei sozialen Kompetenzen punkten kann.
-> Nähere Infos zur AK/GPA-djp/Forba-Studie: Online-Handel