Digitale Agenda der EU

Die von der Europäischen Kommission vorgelegte digitale Agenda ist eine der sieben Säulen der Strategie „Europa 2020“, die die Ziele für das Wachstum der EU bis 2020 festlegt. Das Ziel der Agenda ist es, Innovation, Wirtschaftswachstum und Fortschritt zu fördern, indem ein digitaler Binnenmarkt entwickelt wird. Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird kritisiert, dass die Digitale Agenda der EU kaum Aussagen zu den vielfältigen Auswirkungen des digitalen Wandels auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen enthält.

Datenschutz-Grundverordnung der EU

Die nach mehrjährigen Verhandlungen am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 gelten und dann die noch aus dem Jahr 1995 stammende „EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Standards und Regelungen in Europa. Die DSGVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Österreich hat mit dem Datenschutzanpassungsgesetz die erforderliche nationale Umsetzung bereits beschlossen. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sieht die DSGVO eine Öffnungsklausel vor, wonach die Mitgliedstaaten nationale Regulierungen (in Österreich ist das das Arbeitsverfassungsgesetz) vornehmen können. Das bedeutet: Mitspracherechte von Belegschaftsorganen werden weder durch die Verordnung noch die nationale Umsetzung beschränkt.

Datenschutz

Für ArbeitnehmerInnen geht es weniger – wie der Begriff vermuten lässt – um den Schutz von Daten, sondern vielmehr um den Schutz der Beschäftigten, genauer um den Schutz ihres Grundrechts auf Privatsphäre. Rechtliche Grundlage hierfür sind das Datenschutzgesetz 2000 (ab 25.5.2018 Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzanpassungsgesetz) und das Persönlichkeitsrecht. Der Beschäftigtendatenschutz auf der betrieblichen Ebene wird durch das Arbeitsverfassungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz zusätzlich geregelt. Der Betriebsrat hat weitreichende, kollektive Rechte, den Beschäftigtendatenschutz mittels Betriebsvereinbarung zu regeln.

Data-Mining

Bezeichnet die die systematische Anwendung computergestützter Methoden, um in vorhandenen Datenbeständen Muster, Trends oder Zusammenhänge zu finden. Anwendungen sind beispielsweise im Marketing, im Finanz- und Versicherungswesen, im Onlinehandel, in der Verbrechensbekämpfung oder in der Medizin zu finden. Allerdings können falsche Zuschreibungen entstehen oder aus Zusammenhängen Schlüsse gezogen werden, die sich statistisch nicht ziehen lassen und für ArbeitnehmerInnen zu ungerechtfertigten Folgen führen. Außerdem ist es datenschutzrechtlich äußerst bedenklich.
(-> „Big Data“)

Crowdwork/Plattformarbeit

Beim Crowdworking werden Aufträge, meist zerteilt in kleinere Aufgaben, über digitale Plattformen an CrowdworkerInnen vergeben. Diese Auftragsvergabe kann sowohl an die eigenen Beschäftigten (internes Crowdworking) als auch an Dritte (externes Crowdworking) erfolgen, die oftmals als Solo-Selbstständige für viele Auftraggeber weltweit arbeiten. Auf www.faircrowd.work haben ÖGB/AK und andere Gewerkschaften alle Infos zur Arbeit auf Plattformen und gewerkschaftliche Aktivitäten zu Crowdwork gebündelt.

Crowdfunding

Kommt vom englischen Wort „crowd“ (Menschenmenge) und „funding“ (Finanzierung), wird auf Deutsch auch Schwarmfinanzierung genannt. Geschäftsideen oder Projekte werden meist im Internet beworben und sollen mittels Beteiligung von vielen (Privat-)Personen umgesetzt werden. Beteiligungen reichen hier von kleinen Spenden bis hin zu Gewinnbeteiligungsmodellen. Gerade bei Letzterem sind die oft mangelhaften Informationen über das Risiko für die AnlegerInnen problematisch.

Cloud Computing

Ist die Bereitstellung von Diensten (Server, Speicher, Datenbanken, Netzwerkkomponenten, Software, Analyseoptionen und mehr) über das Internet („die Cloud“). Unternehmen, die diese Dienste anbieten, werden als Cloud-Anbieter bezeichnet und stellen die Cloud-Computing-Dienste üblicherweise basierend auf der jeweiligen Nutzung in Rechnung, wie man es von der Berechnung des Wasser- und Stromverbrauchs kennt. Vorteile können sein, dass Daten überall und jederzeit zur Verfügung stehen und oft durch die Auslagerung von Hard- und Software-Investitionen an die Cloud-Anbieter seitens der Unternehmen Kosten gespart werden können. Problematisch hingegen ist die Überlassung aller Daten an diese Cloud-Dienstleister.

ClickworkerInnen

DienstleisterInnen (meist freiberuflich Beschäftigte), die gegen Bezahlung für ein Unternehmen Aufgaben wie beispielsweise Datenrecherche oder Texterstellung übernehmen. Die Aufträge werden dabei über digitale Plattformen vergeben (-> Crowdworking). Das Grundkonzept ist ähnlich wie bei externen CrowdworkerInnen, jedoch handelt es sich im Regelfall um einfache bzw. kleinteilige Tätigkeiten (Kurztexte verfassen, Bildauswertungen).